Stadt-Nachtflohmarkt in Neuötting, da geht was.
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Der Stadt-Nachtflohmarkt besteht seit 15 Jahren und hat große Tradition, dieser findet nur einmal im Jahr statt. Das Angebot ist reichhaltig, von Spielzeug bis zu Raritäten, für jeden ist etwas dabei. Im Verkauf von privat an privat, kann dabei das eine oder andere Schnäppchen gemacht werden.
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Findet am Pfingstmontag 29.05.2023 von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr statt
(Standaufbau ist erst ab 14.00 Uhr)
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Standplatz: Einlass für die Aussteller ist ab Anwesenheit der Marktleiter min. zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn, es gibt keine Standplatz Selbstbedienung, alle Standplätze sind Genehmigungspflichtig bzw. müssen vom Veranstalter oder seiner Gehilfen genehmigt werden. Für die Aussteller die nicht per Vorkasse (PayPal) reserviert haben, findet die Standplatzvergabe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt, einfach kommen und Sie bekommen von uns einen Standplatz zugewiesen, nur solange der Vorrat an Standplätze reicht.
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Das übernachten auf dem Gelände ist nicht gestattet.
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Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes und Standplatz Belegung verpflichtet sich jeder Aussteller bzw. Verkäufer zur Zahlung der Standmiete, unabhängig davon, ob man sein Stand aufgebaut hat oder nicht. Der Aufbau von Ständen darf vor Ort und Stelle grundsätzlich nur nach vollständiger Bezahlung der Standgebühr. Mit der Anmeldung und Teilnahme an unsere Veranstaltungen werden unsere AGB und unsere Teilnahmebedingungen von jeden Aussteller/Verkäufer und Besucher anerkannt.
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1)- Die StandgebĂĽhren fĂĽr Flohmarktwaren bzw. Altwaren bei Vorkasse:
Standplätze werden grundsätzlich pro laufenden Meter (lfdm) berechnet.
• lfdm-Standplatz 10,-€ bei Vorkasse
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2)- Die StandgebĂĽhren fĂĽr Flohmarktwaren bzw. Altwaren bei Barzahlung vor Ort:
• lfdm-Standplatz 12,-€ bei Barzahlung vor Ort
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Das Nachtflohmarkt-Veranstaltungsareal ist teilĂĽberdacht!
- Standplatz bei den ĂĽberdachten Flächen kostet der lfdm-Standplatz 15,-€
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Auto am Stand kostet 5,-€ extra
Ist die Standgröße kleiner als das Auto am Stand, wird in dem Fall die Länge vom Auto als Standgröße berechnet. Pavillon am Standplatz muss bewilligt werden.
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Der Verkauf von Kunsthandwerk ist erlaubt.
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